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Coat of Arms of Meridenn

Republic of Meridenn

Vox Omnium — The Voice of All

Die Verfassung von Meridenn

Hinweis: Meridenn ist eine virtuelle zivilgesellschaftliche Gemeinschaft und ein kreatives Projekt. Es ist kein souveräner Staat und verleiht keine rechtlich anerkannte Staatsangehörigkeit, Staatsbürgerschaft oder Rechte nach realem Recht, und keines seiner Dokumente (Reisepässe, Ausweise, Unternehmensregistrierungen) hat in irgendeinem Land rechtliche Wirkung. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und jederzeit kostenlos.

Präambel

Wir, die Gründer und Bürger von Meridenn, glauben, dass junge Menschen eine echte Stimme darin verdienen, wie ihre Gemeinschaft regiert wird — nicht als Simulation des Erwachsenseins, sondern als echte Praxis in Demokratie, Verantwortung und zivilgesellschaftlichem Leben. Meridenn existiert, um Jugendlichen eine Stimme zu geben: einen Ort, an dem man für ein Amt kandidieren, ein Unternehmen gründen, Gesetze vorschlagen und von Gleichaltrigen gehört werden kann, die einen ernst nehmen.

Wir erlassen diese Verfassung als das Grundgesetz von Meridenn, verbindlich für alle Bürger und Institutionen der Nation.


Artikel I — Staatsbürgerschaft

  1. Die Staatsbürgerschaft steht jeder Person ab 13 Jahren offen, unabhängig von Nationalität, Wohnort, Herkunft oder Weltanschauung.
  2. Um Bürger zu werden, muss ein Antragsteller:
  3. Einen Bürgernamen angeben (einen echten oder gewählten Anzeigenamen)
  4. Seinen vollständigen rechtlichen Namen angeben (privat, verschlüsselt, niemals öffentlich angezeigt)
  5. Die Altersverifizierung (13+) über Yoti bestehen
  6. Optional sein Wohnsitzland angeben
  7. Das Bürgergelöbnis lesen und unterzeichnen
  8. Die Staatsbürgerschaft ist kostenlos und kann vom Bürger jederzeit aufgegeben werden, wobei alle personenbezogenen Daten auf Antrag gelöscht werden.
  9. Das Bürgergelöbnis:

    „Ich trete Meridenn aus freien Stücken bei. Ich werde meine Mitbürger mit Respekt behandeln. Ich werde diese Plattform nicht nutzen, um andere zu belästigen, zu täuschen oder ihnen zu schaden. Ich verstehe, dass Meridenn ein zivilgesellschaftliches Gemeinschaftsprojekt und keine rechtlich anerkannte Nation ist und dass seine Dokumente keine rechtliche Autorität besitzen. Ich akzeptiere die Verfassung und die Gesetze von Meridenn als Bedingungen meiner Staatsbürgerschaft."

  10. Die Staatsbürgerschaft kann vom Ministerrat bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex ausgesetzt oder entzogen werden, mit Berufungsrecht vor der Bürgerversammlung.
  11. Jeder Bürger hat das Recht, ein gewähltes Amt zu bekleiden, dafür zu kandidieren und darüber abzustimmen, vorbehaltlich der für das jeweilige Amt geltenden Alters- und Wohnsitzregeln.

Artikel II — Regierungsstruktur

Meridenn ist eine demokratische Republik, bestehend aus drei Organen:

1. Der Präsident

2. Der Ministerrat

3. Die Bürgerversammlung

Artikel III — Wahlen

  1. Präsidentschaftswahlen finden alle vierundzwanzig Monate statt.
  2. Jeder Bürger kann während der zweiwöchigen Nominierungsfrist seine Kandidatur erklären.
  3. Es folgt eine zweiwöchige Wahlkampfperiode, in der Kandidaten ihr Programm veröffentlichen und an der öffentlichen Debatte teilnehmen können.
  4. Die Abstimmung ist eine Woche lang geöffnet. Jeder Bürger hat eine Stimme. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt.
  5. Bei Gleichstand wird innerhalb von 48 Stunden eine Stichwahl abgehalten.
  6. Die Integrität der Wahl wird von einer unabhängigen Wahlkommission überwacht, die von der scheidenden Versammlung ernannt wird und nicht bei der von ihr verwalteten Wahl kandidieren darf.
  7. Minister werden nicht gewählt — siehe Artikel II.2 zur Ernennung.

Artikel IV — Rechte der Bürger

Jeder Bürger von Meridenn hat das Recht: 1. Auf freie Meinungsäußerung, im Rahmen des Verhaltenskodex. 2. Zu wählen und für ein gewähltes Amt zu kandidieren. 3. Vorschläge bei der Bürgerversammlung einzureichen. 4. Ein Unternehmen nach dem Recht von Meridenn zu registrieren und zu betreiben. 5. Jederzeit auf seine personenbezogenen Daten zuzugreifen und sie zu löschen. 6. Auf eine faire Anhörung vor jeder Aussetzung oder Entziehung der Staatsbürgerschaft. 7. Eine Verfassungsänderung zu beantragen (Artikel VII). 8. Am zivilgesellschaftlichen Leben von Meridenn in jeder seiner Amtssprachen teilzunehmen (Artikel IX).

Artikel V — Handel und Unternehmensregistrierung

  1. Jeder Bürger kann beim Handelsministerium ein Unternehmen registrieren, indem er Folgendes angibt: Firmenname, Art, Beschreibung und Eigentümer.
  2. Registrierte Unternehmen erhalten ein Meridenn-Unternehmenszertifikat (digital, ohne rechtliche Wirkung).
  3. Das Handelsministerium führt ein öffentliches Register aktiver Unternehmen.
  4. Meridenn kann nach Ermessen des Rates einen Marktplatz, ein Verzeichnis oder eine Schau für registrierte Unternehmen bereitstellen.

Artikel VI — Verhaltenskodex

  1. Bürger dürfen andere Bürger nicht belästigen, mobben, bedrohen oder täuschen.
  2. Bürger dürfen sich nicht als reale Personen oder Amtsträger ausgeben.
  3. Bürger dürfen Meridenn nicht nutzen, um etwas Illegales oder Gefährliches anzubahnen, zu teilen oder zu organisieren.
  4. Alle Bürger haben Zugang zu einem vertraulichen Meldewerkzeug, das vom Justizministerium geprüft wird.
  5. Verstöße können zu Verwarnungen, Sperrungen oder — bei schweren oder wiederholten Verstößen — zum Entzug der Staatsbürgerschaft führen.
  6. Verhalten, das nach realem Recht illegal ist (z. B. Drohungen, Belästigung, Ausbeutung), kann zusätzlich zu einem dauerhaften Ausschluss von Meridenn den zuständigen Behörden gemeldet werden, soweit gesetzlich vorgeschrieben.

Artikel VII — Änderungen

  1. Jeder Bürger kann über die Bürgerversammlung eine Änderung dieser Verfassung vorschlagen.
  2. Eine Änderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit der Versammlung sowie die Zustimmung des Präsidenten.
  3. Legt der Präsident sein Veto gegen eine Änderung ein, kann die Versammlung dies mit einer Dreiviertelmehrheit überstimmen.
  4. Jeder Bürger bleibt jederzeit den Gesetzen seines tatsächlichen Wohnsitzlandes unterworfen. Die Verfassung und der Verhaltenskodex von Meridenn gelten nur innerhalb der Plattform selbst, ergänzend zu — niemals anstelle von — realem Recht.

Artikel VIII — Nationale Symbole

  1. Flagge, Wappen, Hymne und Motto von Meridenn werden vom Gründungsrat festgelegt und können nur durch Verfassungsänderung geändert werden.
  2. Das nationale Motto lautet „Vox Omnium" — „Die Stimme aller".
  3. Die nationalen Symbole sind kreativer und zeremonieller Natur; sie besitzen außerhalb von Meridenn keine rechtliche Bedeutung.

Artikel IX — Amtssprachen

  1. Meridenn erkennt Englisch, Französisch und Deutsch als Amtssprachen an.
  2. Alle Gründungsdokumente, Regierungsmitteilungen und Plattformoberflächen werden in allen drei Sprachen bereitgestellt.
  3. Bürger können ihre zivilgesellschaftlichen Angelegenheiten — Vorschläge, Wahlen, Meldungen — in jeder Amtssprache abwickeln.
  4. Das Ministerium für Sprachen (oder ein für dieses Ressort ernannter Minister) ist für die Sicherung der Übersetzungsqualität in allen drei Sprachen zuständig.

Angenommen am [Gründungsdatum] durch den Gründungsrat von Meridenn.